Co-Registrierung

Definition

Im Rahmen der Co-Registrierung (kurz: Coreg) wer­den in einem Registrierungsprozess Angebote von einem oder meh­re­ren wei­te­ren Unternehmen plat­ziert, die der Nutzer im Rahmen der Registrierung optio­nal wahr­neh­men kann.

Im E‑Mail-Marketing wird Co-Registrierung für die Generierung von E‑Mail-Adressen ein­ge­setzt. So kann ein Unternehmen auf sei­ner Newsletter-Anmeldeseite wei­tere Newsletter von Partnerunternehmen bewer­ben, die Interessenten im Rahmen des Anmeldeprozesses optio­nal anfor­dern können.

Das Prinzip der Co-Registrierung wird häu­fig genutzt, um E‑Mail-Adressen für Tochtergesellschaften oder wei­tere Unternehmen inner­halb eines Konzernverbunds zu gene­rie­ren (“interne Co-Registrierung”). So kann ein Verlagshaus bei­spiels­weise auf der Newsletter-Anmeldeseite eines Verlagsprodukts wei­tere Newsletter aus dem eige­nen Hause emp­feh­len, die der Nutzer mit einem Klick anfor­dern kann.

Die Newsletter der Coreg-Partner wer­den übli­cher­weise in Form einer Grafik und einem kur­zen Text in Kombination mit einer Checkbox (“Ja, ich möchte den Newsletter von XY anfor­dern”) auf der Anmeldeseite integriert.

Neben der (unternehmens-) inter­nen Co-Registrierung kann das Konzept auch mit den Websites von Dritten ein­ge­setzt wer­den. So kön­nen wer­be­trei­bende Unternehmen (Nachfrager) bei­spiels­weise ihren Newsletter auf den Anmeldeseiten von Communities, Foren oder Online-Magazinen (Anbieter) inte­grie­ren, um auf die­sem Weg E‑Mail-Adressen zu generieren.

Der Anbieter stellt die auf die­sem Weg gene­rier­ten E‑Mail-Adressen dem Nachfrager zur Verfügung und erhält eine Vergütung pro Adresse. Die Kosten sind dabei u.a. von der Branche und der gewünsch­ten Profiltiefe abhän­gig, bewe­gen sich aber oft zwi­schen 0,50 und 2,00 EUR pro Datensatz.

Beispiele: Co-Registrierung im E‑Mail-Marketing

Co-Registrierung Beispiel (Email Marketing)
Co-Registrierung auf gq.de: Der Nutzer hat im Rahmen der Anmeldung zum GQ-Newsletter die Möglichkeit, optio­nal wei­tere Newsletter anzufordern.
Co-Registrierung Beispiel
Co-Registrierung auf connect.de: Der Nutzer kann neben den connect.de-Newslettern wei­tere Newsletter des Verlags anfordern.