Rechtslage im E‑Mail Marketing: Ohne Impressum geht es nicht

Dr. Web hat sich aus­führ­lich mit dem Impressum in Newslettern beschäf­tigt (Link inaktiv).

Dass Teledienstgesetz (TDG) und Mediendienststaatsvertrag (MDSV) ein Impressum auf geschäfts­mä­ßi­gen Websites vor­schrei­ben, ist mitt­ler­weile bekannt. Doch in vie­len Newslettern feh­len diese recht­li­chen Angaben, obwohl sie ebenso unter die­ses Gesetz fallen.

Unklarheit gibt es dar­über, ob es gege­be­nen­falls auch aus­reicht, einen Link zu dem Impressum im Newsletter ein­zu­fü­gen. Die meis­ten Juristen emp­feh­len, hier auf Nummer Sicher zu gehen und das Impressum voll­stän­dig in den Newsletter ein­zu­fü­gen. Üblicherweise wird das Impressum am Ende, im so genann­ten Footer des Newsletters, ein­ge­fügt. Weitere Informationen zur Impressumspflicht fin­den Sie hier: Die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV

Update (29.03.2016): Hier im Blog fin­den Sie wei­tere Informationen zur Rechtslage im E‑Mail Marketing.

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