Behavioral E-Mail Marketing? Ein Einspruch von Alexander Emmendörfer
09. September 2011, 11:59 Uhr
Alexander Emmendörfer weist auf einen (nicht ganz unwichtigen) Aspekt hin, der bei aller Euphorie für das Thema Behavioral E-Mail Marketing oft “vergessen” wird:
Jede Form der ungefragten, gemeinsamen Speicherung von Trackingdaten und personenbezogenen Daten ist untersagt. Streng genommen ist es sogar schon verboten, innerhalb des Mediums E-Mail das Klickverhalten im E-Mail individuell zu speichern und später für relevantere Angebote zu nutzen. Jetzt mögen sich viele denken “wo kein Kläger, da kein Richter”, doch derartige Überlegungen können im empfindlichen Umfeld der aktuellen Datenschutzdiskussionen schnell zu umfassenderen Problemen führen…
Mediascale-Klartext.de: Behavioural-E-Mail-Marketing in der Praxis? – Leider nein.

Naja, wenn Herr Emmendörfer zuerst drei Abschnitte auf dem Verbot von der Zusammenführung von Daten rumreitet, um dann zum Schluß doch noch die rechtlich einwandfreien Möglichkeiten zu benennen, nämlich ein simples Opt-In zur Zusammenführung/Profilierung der Daten, dann klingt das doch ziemlich polemisch bzw. nach simplen Bashing.
Ob man das jetzt “Behavioural”, “Triggered”, Event basiert” oder “verhaltensbasierte” E-Mailings (so meine Erinnerung an dieBuzzwords der letzten 5 Jahre) nennt ist dabei Nebensache – man kann deses Modell definitiv in Deutschland rechtlich einwandfrei umsetzen.
Ob das Tool von RedEye das rechtlich einwandfrei ermöglicht bzw. deren Kunden umsetzen, weiß ich natürlich nicht.
Aber wir machen dies auch für Kunden von uns, nutzen dabei sowohl Webanalyse- als auch andere Kundendaten. Wichtig ist, die Kunden zu fragen – die nehmen einem das auch gar nicht mal übel, wenn man mit ihnen spricht. Die Kunden sind weder per se doof noch böse …
Also, “Behavioral E-Mail Marketing” ist weder der nächste Schritt noch etwas wahnsinnig Neues aber rechtlich einwandfrei und strategisch richtig umgesetzt sicherlich sehr wirksam.
Beste Grüße,
Erik Meierhoff
Hallo Herr Meierhoff,
1. Polemik war eindeutig nicht der Treiber für meinen Blogartikel. Dann schon eher eine gewisse Resignation, in der letzten Zeit mindestens zehn angebliche “Experten” zu diesem Thema gehört bzw. gelesen zu haben, die alle visonäre Vorträge zum Thema Behavioural-Email-Marketing halten ohne auch nur im entferntesten die rechtlichen Aspekte ernsthaft darzulegen. Da wundert es nicht, dass praktisch alle Protagonisten aus Unternehmen oder Organisationen mit US-Hintergrund kommen. Dort herrschen natürlich andere Möglichkeiten was den Datenschutz betrifft. Nur das sollte dann auch mal jemand sagen! Ein Blick in die Referenzen oder Casestudies der Unternehmen zeigt es ganz deutlich: in Bezug auf Umsetzungen im deutschen Markt wird es da dann ganz schnell ganz dünn…
Das war jetzt übrigens polemisch ;-)
2. Von einem “simplen Opt-In” kann (leider) nicht die Rede sein. Von Interessenten oder Kunden ein Opt-In für eine verhaltensbasierte(!) Kommunikation einzuholen mag vielleicht technisch einfach sein, aber Fakt ist, dass es eine sehr hohe emotionale Hürde bleibt und es daher im B2C-Segment kaum jemand wagt. Bitte nennen sie gerne im eCommerce relevante deutsche Player außer Amazon, die das richtig und rechtssicher einsetzen und ich bin der erste der laut ‘Hurra’ schreien wird.
3. Mir geht es um Offenheit und Transparenz bei diesem Thema, denn ich weiß aus den ganzen Diskussionen zum Thema Targeting, dass nur das zu dauerhaften, rechtssicheren und wirklich neuen Lösungen führen wird. Und ich lade jeden herzlich ein, der das mit mir diskutieren oder voran bringen möchte!
Hallo Herr Ememndörfer,
vielen Dank für Ihr persönliches Feedback!
Bei Punkt 1) liegen wir sehr nah beeinander, wenn es um das “Durchs Dorf jagen” diverser Buzzwords geht, die immer wieder “Was ganz was Neues” sind. Allerdings gibt es mittlerweile gleichartige Angebote “Ur-Deutscher” Unternehmen, die teilweise auch vom TÜV zertifiziert sind – s. bspw. die econda Plug-Ins mit optivo, Inxmail etc. http://www.econda.de
Bei 2) schaue ich anscheinend genauer hin – gucken Sie sich mal die Datenschutzhinweise diverser Otto-/Ex-Primondo-Töchter an oder Payback oder buch.de oder brands4friends oder googeln Sie bspw. mal nach dem Auszug aus dem Standard Datenschutztext der etracker Kunden: “ohne die gesondert erteilte Zustimmung des Betroffenen”.
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann und darf keine Rechtsberatung leisten (und mangels fehlenden “Opt-In Gesetzes” gibt es hier wohl auch keine wirklich Rechtssicherheit m.E.) jedoch verwenden diese alle eindeutige Hinweise auf die Erstellung von pseudonymisierten Nutzerprofilen aus (Web-)Verhaltensdaten, teilweise auch mit dem Hinweis der Nutzung der (anonymisierten) Kundennummer/Bestelldaten in Cookies. Bei eindeutiger Einwilligung gestehen die Kunden diesen Unternehemen auch zu, diese anonymisierten/pseudonymisierten Profile mit den Personendaten zusammenzubringen …
Es scheint also nicht nur technisch trivial zu sein, sondern auch von der Formulierung in den Datenschutzbestimmungen etc.
Bei 3) sind wir dann komplett beieinander – deswegen ist der transparente Umgang mit dem Thema auch im Interesse aller(!) Beteiligten.
Beste Grüße,
Erik Meierhoff
Sehr geehrter Herr Emmendörfer,
ich freue mich sehr, dass Sie meinen Gastbeitrag im Adzine interessiert gelesen und so ausführlich reflektiert haben. Sie helfen uns damit, Behavioural-E-Mail bekannter zu machen und offene Fragen zu klären. Und trotz Ihrer kritischen Haltung meine ich zu erkennen, dass wir beide im Grunde genommen eine ähnliche Perspektive haben: Wer in Zukunft erfolgreiches E-Mail-Marketing betreiben möchte, muss seinen Botschaften und Angeboten größere, individuelle Relevanz verleihen.
Dabei ist völlig klar, dass in Europa Behavioural-E-Mail-Marketing nur dann zum Einsatz kommen darf, wenn entsprechende Einwilligungen vorliegen. Sowohl RedEye als auch unsere Kunden stehen auf rechtssicherem Boden. Namhafte Unternehmen wie Liverpool Victoria (LV=), Interflora, Sainsbury’s Bank, die Royal Bank of Scotland etc. arbeiten mit uns zusammen, weil sie ihre und wir unsere Hausaufgaben in Rechtsfragen gemacht haben.
Gerne können wir den Dialog auf der dmexco fortsetzen. Ich lade Sie hiermit herzlich an unseren Stand ein: Halle 8.1 Stand F-072.
Beste Grüße!
Jakob S. Gomersall