Die Rechtslage im E-Mail Marketing – ein Schaubild
18. Februar 2011, 10:00 Uhr
Den Satz “Unsere E-Mails sind kein Spam, sondern interessante Angebote!” höre ich immer wieder in dieser oder in einer ähnlichen Form in Workshops oder Seminaren. Und immer wieder wird die Rechtslage im E-Mail Marketing intensiv diskutiert – wie beispielsweise die Frage, ob E-Mail Marketing im B2B Bereich nicht doch auch ohne Erlaubnis zulässig ist (Ist es übrigens nicht – siehe hierzu auch das Interview mit Falco Henkel: Die Rechtslage im E-Mail Marketing).
Offenbar gibt es in diesem Zusammenhang bei zahlreichen Unternehmen noch immer viele Unklarheiten. René Kulka von Optivo hat jetzt die Voraussetzungen für die Nutzung elektronisch gewonnener personenbezogener E-Mail-Adressen in einer Infografik visualisiert. Auch wenn das Ergebnis auf dem ersten Blick nicht wirklich übersichtlich erscheint, lohnt es sich dennoch ein Lesezeichen zu setzen.
Die Frage, ob die E-Mails Spam oder “interessante Angebote” sind, wird in der Grafik übrigens – völlig zu Recht – nicht berücksichtigt ;-)

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