Rechtslage: Ohne Opt-In geht künftig (fast) nichts mehr

13. Januar 2009, 16:52 Uhr

Die eCircle AG informiert auf ihrer Website über die wichtigsten geplanten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Das Unternehmen erläutert auch, warum es im Bereich E-Mail-Werbung / Adressgenerierung keine wesentlichen Veränderungen gibt:

Email-Werbung ist schon bisher nur mit der Einwilligung des Adressaten zulässig. An diesem Grund-satz ändert sich durch die geplanten Änderungen nichts. Auch die Ausnahmeregelung für Email-Werbung im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen ist seit 2004 im UWG verankert. Insofern wird durch die geplante Novelle des BDSG die allgemeine Rechtslage der schon bestehenden Rechtslage im Bereich der Email-Werbung angepasst.

Auch für den Bereich der Generierung von Email-Adressen ergeben sich, unter Beachtung der gesteigerten formalen Anforderungen an die Einwilligungserklärung, keine grundsätzlichen Änderungen.

eCircle: Ohne Opt-In geht zukünftig (fast) nichts mehr

Zur Rechtslage im E-Mail Marketing habe ich kürzlich auch ein ausführliches Interview mit dem Rechtsanwalt Falco Henkel geführt.

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Kategorien : Rechtslage



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