Empfehlungen für die seriöse Adressgewinnung
04. November 2008, 11:27 Uhr
Datenschutz geht vor Adresshandel: Nach diesem Prinzip wurde kürzlich die gesetzliche Grundlage angepasst. Doch fehlt Unternehmen, die heute E-Mail-Marketing betreiben und Adressen kaufen, oft der Überblick über die aktuelle Rechtslage. Folgende Faktoren schaffen Rechtssicherheit und saubere Adressdatengewinnung.
Die alten Adressbestände vieler Adressbroker werden mit der aktuellen Gesetzesänderung nach einer Übergangsfrist von einem Jahr wertlos. “Trotzdem arbeiten noch immer nicht alle E-Mail-Marketingunternehmen nach den neuesten Standards”, bemängelt Stefan Appenrodt, geschäftsführender Gesellschafter des E-Mail-Marketing-Anbieters McCrazy GmbH. Wer folgende Punkte beachtet, handelt laut Appenrodt rechtskonform und ethisch korrekt:
- Double-Opt-In: Pflicht
Eine seriöse Adressgewinnung sieht vor, dass ein Verbraucher seine Angaben selbst noch einmal bestätigt, bevor seine Adressdaten genutzt werden. Die E-Mail zur Bestätigung sollte werbefrei sein. - Einwilligungsklausel: eindeutig
Seriös kann E-Mail-Marketing nur sein, wenn dem Verbraucher zweifelsfrei klar ist, dass er der Nutzung seiner Daten für Marketing zustimmt. Ganz neu: Die Einwilligung muss konkret formuliert sein – und alle möglichen Verwender des Datensatzes nennen! So sieht ein Teilnehmer vorab, welche Unternehmen seine Daten nutzen werden. Diese Regel bedeutet im Umkehrschluss, dass Daten nicht mehr “auf Halde” für unbestimmte Werbeaktionen gewonnen werden können. - Gewinnspielteilnahme: ohne Marketing-Einwilligung
Unseriöse Gewinnspielveranstalter verstecken den Hinweis auf die Weitergabe der Adressdaten in den allgemeinen Teilnahmebedingungen, denen immer zugestimmt werden muss. Dies ist laut Telemediengesetz (§ 12, Absatz 3) verboten. Seriöse Gewinnspiele gewinnen die Daten unabhängig von der Teilnahme und bieten unabhängige Felder zum Ankreuzen an. - Gewinnerbekanntgabe: regelmäßig
Obskure Gewinnspiele erkennt man an sehr langen Laufzeiten oder daran, dass sie immer wieder neu aufgelegt werden. Seriöse Veranstalter veröffentlichen regelmäßig ihre Gewinner. - Datenschutzgesetz: alle drei Punkte erfüllt?
Wer personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, muss nicht nur einen Datenschutzbeauftragten benennen. Adressunternehmen müssen zudem ihr Datenverarbeitungsverfahren anmelden sowie ein Verfahrensverzeichnis veröffentlichen.

Eine richtige Darstellung der Problematik. Es wird trotzdem noch eine geraume Zeit dauern, bis die neuen gesetetzlichen Vorgaben vollständig umgesetzt worden sind. Eine seriöse Adressbeschaffung gewinnt dadurch zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig setzten die neuen Vorgeben viele Marketingunternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten. In naher Zukunft wird sich zu diesem Thema noch einiges ändern.
Hallo,
es ist sehr schade, dass Emailmarketing in Zeiten von Social Media und Co. so vernachlässigt wird. Die gesamte Branche muss hier immer noch Überzeugungsarbeit leisten und unseriöse Anbieter entsprechend behandeln.
Wir bei Marketing Agentur Hamburg. versuchen KMU´s für das Thema Emailmarketing in unserem Rahmen zu sensibilisieren, um auch mehr Unabhängigkeit von Suchmaschinen sicher zustellen, also weiter so!