Urteil: Unverlagte Werbe-Mails sind wettbewerbswidrig
19. April 2004, 13:50 Uhr
Als wettbewerbswidrig hat der Bundesgerichtshof das Versenden von Werbemails ohne Zustimmung des Empfängers verurteilt. Darüber hinaus haben die Mail-Versender laut Richterspruch künftig die Beweislast, dass ihre Mails vom Empfänger tatsächlich erwünscht waren. Mehr dazu bei eMarket.

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